Martin Zang

Qualität und Spektrum

Der Ober­be­griff „Rechts­psy­cho­lo­gie“ beinhal­tet ein sehr brei­tes Spek­trum der psycho­logischen Praxis und For­schung über­all dort, wo Psycho­logie und Rechts­we­sen zusammentreffen.

Mei­ne Arbeit kon­zen­triert sich vor­nehm­lich auf zwei Berei­che: Zum einen die Foren­si­sche Psycho­logie, die Fra­gen im Rahmen von Gerichts­pro­zes­sen mit­tels psy­cho­lo­gisch-wissen­schaftlicher Ver­fah­ren unter­sucht und beant­wor­tet. Zum andern die Kriminal­psychologie, die sich mit Frage­stellungen rund um die Themen Kriminalität und kriminellem Ver­hal­ten beschäftigt.

Durch die Arbeit für DEUTSCHE FORENSIK Insti­tut Foren­si­sche Psycho­logie Kriminal­psychologie stel­le ich mei­ne wis­sen­schaft­li­che Expertise in den Dienst von Gerich­ten, Staats­anwalt­schaften und Ermittlungsbehörden.

Qua­li­tät steht für DEUTSCHE FORENSIK an erster Stel­le. Die vom Bundes­gerichts­hof for­mu­lier­ten Mindest­anforderungen an foren­si­sche Gut­ach­ten setzen einen gül­ti­gen Maß­stab. Dar­über hin­aus jedoch stre­ben wir im Team nach maxi­ma­ler Qua­li­tät. Die Basis unserer Gut­ach­ten ist neben lang­jäh­ri­ger Erfahrung eine best­mög­li­che wis­sen­schaft­li­che Fundierung unter Berück­sich­ti­gung der neu­es­ten Forschungs­ergebnisse. Fer­ner sichern wir die Qua­li­tät unserer Arbeit durch anony­mi­sier­te Fall­besprechungen im Team.

Das Spek­trum umfasst zivil­rechtliche wie straf­rechtliche Themen:

Scroll to Top