Schulungen und Seminare
Die Rechtspsychologie ist eine Fachrichtung der Psychologie.
Diese ist in hohem Maße interdisziplinär geprägt, da sie viele Überschneidungen zu anderen Wissenschaften aufweist.
Im Rahmen meiner Arbeit für DEUTSCHE FORENSIK biete ich deutschlandweit rechtspsychologische Fachvorträge, Schulungen und Seminare an. Diese richten sich an Menschen, die beruflich mit rechtspsychologischen Themen und Kriminalität zu tun haben, jedoch selbst aus anderen Fachrichtungen stammen. Zur Zielgruppe gehören beispielsweise Beschäftigte von Jugendämtern, der Polizei oder Bedienstete im juristischen Umfeld und natürlich auch Studenten von Fachhochschulen.
Bei der Entstehung einer Zeugenaussage gemachte Vernehmungsfehler können Folgen für die aussagenpsychologische Beurteilung haben. Fehler der Gesprächsführung wirken sich möglicherweise nachteilig auf das spätere Gerichtsverfahren aus, da sie nachträglich nicht „zu korrigieren“ sind. Unter dem Begriff „Aussageentstehung“ ist beispielsweise an die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen unmittelbar nach einer Gewalttat zu denken. Aber auch Mitarbeitende von Jugendämtern, Kitas u.s.w. können sich unvorbereitet in der Situation einer Erstbekundung über eine mutmaßliche Straftat wiederfinden. Wir sehen eine dringende Notwendigkeit, diesen Berufsgruppen relevante psychologische Grundkenntnisse der Gesprächsführung und Techniken zu vermitteln.
Inhalte und Schwerpunkte von Schulungen werden selbstverständlich individuell an den Wünschen und Bedürfnissen der Auftraggeber ausgerichtet.
- Umgang mit traumatisierten Menschen unmittelbar nach Unfall oder Gewaltverbrechen
- Umgang mit psychisch kranken Menschen im Zusammenhang mit Kriminalität oder Unfall
- Vernehmungslehre, Fragetechnik und Fragetypen
- Einordnung von Details bei Zeugenaussagen (auch scheinbar unwichtige Nebensächlichkeiten können in der späteren forensisch-psychologischen Analyse eine erhebliche Beweiskraft bekommen)
- Wahrnehmungsfehler, Wiedergabefehler und Grenzen des Gedächtnisses
Aspekte der Wahrscheinlichkeitstheorie können einbezogen werden, sofern dies für die Praxis bedeutend ist:
- Sachverhalt und Beweismaß
- Beweiswert und Beweiskraft sowie Belastungswahrscheinlichkeit bei Indizien, Persönliche Gewissheit und subjektive Wahrscheinlichkeit
- Merkmalswahrscheinlichkeit mehrerer Indizien
- Abschätzen der abstrakten Beweiskraft eines Indizes
- Bedeutung der Abhängigkeit einzelner Indizien. Anfangswahrscheinlichkeiten
- Beweiskette versus Beweisring
Bei Interesse schreiben Sie uns bitte:
schulung@deutsche-forensik.de