Martin Zang

Wir haben Sie angeschrieben

Sie haben von DEUTSCHE FORENSIK Insti­tut Foren­si­sche Psycho­logie Kriminal­psychologie eine Ein­la­dung zu einem Gespräch erhal­ten? Selbst­ver­ständ­lich ist Ihre Teil­nah­me frei­wil­lig. Ich empfehlen jedoch gene­rell, die Gele­gen­heit wahr­zu­neh­men. Unsere Arbeit im Auf­trag der Jus­tiz dient der Pro­blem­lö­sung und ist letztendlich die Grundlage einer best­mög­li­chen rich­ter­li­chen Entscheidung. Soweit es mög­lich ist, sind mei­ne Gut­ach­ten in einer allgemein­verständlichen Spra­che for­mu­liert, damit wissen­schaftliches Vorgehen, Analysen und Schluss­fol­ge­run­gen auch für Leser ohne Fach­kennt­nis­se nach­voll­zieh­bar und transparent sind. 

Jedoch muss die schrift­li­che Dar­le­gung mei­ner Arbeit eine sprach­li­che Genau­ig­keit auf­wei­sen, die das metho­di­sche Vorgehen exakt wider­spie­gelt und der wissen­schaftlichen Güte entspricht. Daher sind einer durch­ge­hen­den For­mu­lie­rung in Alltags­sprache Grenzen gesetzt.

Soll­ten Sie eine Ein­la­dung nicht wahr­neh­men können, bit­te ich dar­um, mich recht­zeitig zu informieren. Es ist allen Kol­le­gin­nen und mir ein Anlie­gen, Termine zeit­lich so zu organisieren, dass es mit Ihren beruf­li­chen oder pri­va­ten Alltags­verpflichtungen ver­ein­bar ist.

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