Martin Zang

Lüge

»Es ist nicht der Eid, der den Mann glaub­haft macht, son­dern es ist der Mann, der den Eid glaub­haft macht.«  Aischylos

Dass in Gerichts­sä­len Aus­sa­ge gegen Aus­sa­ge steht, ist eine häufig vor­kom­men­de Konstellation, ins­besondere wenn es um mutmaßliche Sexu­al­de­lik­te geht. Wir unter­su­chen in sogenannten Glaub­haf­tig­keits­ana­ly­sen, wie hoch die Wahr­schein­lich­keit ist, dass die Aus­sa­ge auf sub­jek­tiv real emp­fun­de­nen Erleb­nis­sen beruht. Und eben­so prü­fen wir, ob eine Aus­sa­ge mög­li­cher­wei­se nicht auf rea­len Erleb­nis­sen basiert, ob es also wahr­schein­li­cher ist, dass es sich um eine Lüge – eine absicht­liche Falsch­aus­sa­ge – handelt. 
Ein pro­mi­nen­tes Jus­tiz-Bei­spiel ist der soge­nann­te Kachel­mann-Pro­zess. Der Mode­ra­tor Jörg Kachel­mann wur­de der Ver­gewaltigung in Tat­ein­heit mit gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung beschul­digt und am Ende frei­ge­spro­chen. In die­sem Ver­fah­ren spiel­te die psychologische Glaub­haf­tig­keits­ana­ly­se eine wich­ti­ge Rol­le, inso­fern als die beauf­trag­te Rechts­psy­cho­lo­gin zu dem Schluss kam, dass die Aus­sa­gen der Neben­kla­ge zu vie­le Män­gel aufwiesen, um als glaub­haft gel­ten zu können. Dass es zusätzliche, auch medi­zi­ni­sche Gut­ach­ten gab, sei der Vollständigkeit hal­ber erwähnt. 
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