Lüge
»Es ist nicht der Eid, der den Mann glaubhaft macht, sondern es ist der Mann, der den Eid glaubhaft macht.« Aischylos
Dass in Gerichtssälen Aussage gegen Aussage steht, ist eine häufig vorkommende Konstellation, insbesondere wenn es um mutmaßliche Sexualdelikte geht. Wir untersuchen in sogenannten Glaubhaftigkeitsanalysen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Aussage auf subjektiv real empfundenen Erlebnissen beruht. Und ebenso prüfen wir, ob eine Aussage möglicherweise nicht auf realen Erlebnissen basiert, ob es also wahrscheinlicher ist, dass es sich um eine Lüge – eine absichtliche Falschaussage – handelt.
Ein prominentes Justiz-Beispiel ist der sogenannte Kachelmann-Prozess. Der Moderator Jörg Kachelmann wurde der Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beschuldigt und am Ende freigesprochen. In diesem Verfahren spielte die psychologische Glaubhaftigkeitsanalyse eine wichtige Rolle, insofern als die beauftragte Rechtspsychologin zu dem Schluss kam, dass die Aussagen der Nebenklage zu viele Mängel aufwiesen, um als glaubhaft gelten zu können. Dass es zusätzliche, auch medizinische Gutachten gab, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.