Martin Zang

Irrtum und Erinnerung

»Zwei Wahr­hei­ten können sich nie wider­spre­chen«  Gali­leo Galilei

Im Gerichts­saal stellt die Fra­ge, wor­an eigent­lich erin­nert sich ein Mensch? Sind es Gege­ben­hei­ten, die tat­säch­lich statt­gefunden haben? Sind es Inhalte, von deren Wahr­heit ein Zeu­ge zwar überzeugt ist, die aber so nicht statt­gefunden haben?

Rechts­psy­cho­lo­gen unter­su­chen mit sogenannten Glaub­haf­tig­keits­ana­ly­sen die Aus­sa­gen von Zeugen und prü­fen sie auf ihren Erleb­nis­be­zug. Eine genaue Analyse ist ins­besondere dann geboten, wenn andere einer gra­vie­ren­den Straf­tat beschul­digt werden. 
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