Wird ein Kind durch das Verhalten seiner Eltern in seiner Entwicklung und persönlichen Entfaltung geschädigt, muss der Staat vom sogenannten „Staatlichen Wächteramt“ Gebrauch machen. In Extremfällen wird den Eltern das Sorgerecht entzogen und das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht.
Die von Gerichten angeforderte psychologische Expertise bezüglich Fragen der Kindeswohlgefährdung erfordert die genaueste Analyse zahlreicher Facetten und Perspektiven.