Qualität und Spektrum
Der Oberbegriff „Rechtspsychologie“ beinhaltet ein sehr breites Spektrum der psychologischen Praxis und Forschung überall dort, wo Psychologie und Rechtswesen zusammentreffen.
Meine Arbeit konzentriert sich vornehmlich auf zwei Bereiche: Zum einen die Forensische Psychologie, die Fragen im Rahmen von Gerichtsprozessen mittels psychologisch-wissenschaftlicher Verfahren untersucht und beantwortet. Zum andern die Kriminalpsychologie, die sich mit Fragestellungen rund um die Themen Kriminalität und kriminellem Verhalten beschäftigt.
Durch die Arbeit für DEUTSCHE FORENSIK Institut Forensische Psychologie Kriminalpsychologie stelle ich meine wissenschaftliche Expertise in den Dienst von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden.
Qualität steht für DEUTSCHE FORENSIK an erster Stelle. Die vom Bundesgerichtshof formulierten Mindestanforderungen an forensische Gutachten setzen einen gültigen Maßstab. Darüber hinaus jedoch streben wir im Team nach maximaler Qualität. Die Basis unserer Gutachten ist neben langjähriger Erfahrung eine bestmögliche wissenschaftliche Fundierung unter Berücksichtigung der neuesten Forschungsergebnisse. Ferner sichern wir die Qualität unserer Arbeit durch anonymisierte Fallbesprechungen im Team.
Das Spektrum umfasst zivilrechtliche wie strafrechtliche Themen:
- Glaubhaftigkeitsanalysen der Aussagen von Zeugen und Opfern
- Kriminalitätsprognosen sowie Rückfallprognosen bei Straftätern
- Beurteilung der Schuldfähigkeit
- Familienrechtliche Fragen zu Sorge- und Umgangsrecht nach Trennung und Scheidung. Sofern vom jeweiligen Gericht explicit angegeben, biete ich im Zuge der Begutachtung eine lösungsorientierte Beratung für hochkonflikthafte Eltern an, um auf eine Befriedung der Situation zum Wohle des Kindes hinzuwirken
- Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Prüfung möglicher Kindeswohlgefährdung
- Prüfung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
- Prüfung bei Verdacht auf sexualisierter Gewalt gegen Kinder