Martin Zang

Schulungen und Seminare

Die Rechts­psy­cho­lo­gie ist eine Fach­rich­tung der Psycho­logie.
Diese ist in hohem Maße inter­disziplinär geprägt, da sie vie­le Über­schneidungen zu anderen Wis­sen­schaf­ten aufweist.

Im Rahmen mei­ner Arbeit für DEUTSCHE FORENSIK bie­te ich deutsch­land­weit rechts­psychologische Fach­vorträge, Schulungen und Semi­na­re an. Diese richten sich an Men­schen, die beruf­lich mit rechts­psychologischen Themen und Kriminalität zu tun haben, jedoch selbst aus anderen Fach­rich­tun­gen stam­men. Zur Ziel­grup­pe gehören beispiels­weise Beschäf­tig­te von Jugend­äm­tern, der Poli­zei oder Bedienstete im juris­ti­schen Umfeld und natürlich auch Stu­den­ten von Fachhochschulen.

Bei der Ent­ste­hung einer Zeu­gen­aus­sa­ge gemach­te Ver­neh­mungs­feh­ler können Fol­gen für die aus­sa­gen­psy­cho­lo­gi­sche Beur­tei­lung haben. Feh­ler der Gesprächs­füh­rung wir­ken sich mög­li­cher­wei­se nach­tei­lig auf das spä­te­re Gerichts­ver­fah­ren aus, da sie nach­träg­lich nicht „zu kor­ri­gie­ren“ sind. Unter dem Begriff „Aussage­entstehung“ ist beispiels­weise an die polizeiliche Ver­nehmung eines Zeugen unmittelbar nach einer Gewalt­tat zu den­ken. Aber auch Mit­ar­bei­ten­de von Jugend­äm­tern, Kitas u.s.w. können sich unvor­be­rei­tet in der Situa­ti­on einer Erst­be­kun­dung über eine mutmaßliche Straf­tat wie­der­fin­den. Wir sehen eine drin­gen­de Not­wen­dig­keit, die­sen Berufs­grup­pen rele­van­te psychologische Grund­kenntnisse der Gesprächs­füh­rung und Tech­ni­ken zu vermitteln.

Inhalte und Schwer­punk­te von Schulungen werden selbst­ver­ständ­lich indi­vi­du­ell an den Wün­schen und Bedürf­nis­sen der Auf­trag­ge­ber ausgerichtet.

Bei­spiel­haft sei­en hier Semi­nar­the­men für die polizeiliche Praxis genannt: 

Aspek­te der Wahr­schein­lich­keits­theo­rie können einbezogen werden, sofern dies für die Praxis bedeutend ist:

Bei Inter­es­se schrei­ben Sie uns bit­te:
schulung@deutsche-forensik.de

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